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Wegweisender Schritt für den hessischen Volleyball – Landesverband und Erstligist schließen Kooperationsvertrag

Der Hessische Volleyballverband (HVV) und der VC Wiesbaden (VCW) arbeiten künftig enger zusammen, um sich gemeinsam zukunftsfähiger für den Volleyballsport in Hessen aufzustellen, und damit Herausforderungen wie beispielweise Mitgliederrückgänge aktiv anzugehen.

Hand in Hand arbeiten heißt es nunmehr aber nicht nur in Themen der Nachwuchsgewinnung, sondern auch in der leistungssportlichen Nachwuchsförderung. Der HVV als Vertreter von 410 Vereinen in Hessen und der VC Wiesbaden, als einziger Frauen-Erstligist Hessens, schlossen im April 2021 einen umfangreichen Kooperationsvertrag.

In den letzten 20 Jahren hat der Deutsche Volleyballsport rund ein Fünftel seiner Mitglieder und 40% seiner Mannschaften verloren, sagen Statistiken des Deutschen Volleyball-Verbandes aus. Auch in den hessischen Vereinen sind ähnliche Tendenzen erkennbar.

Um diese Entwicklung zu stoppen und mittelfristig umzukehren, verabschiedeten die Landesverbände und die Volleyball Bundesliga gemeinsam mit dem Deutschen Volleyball-Verband 2019 ein 129-seitiges Nachwuchskonzept, in dem Verantwortlichkeiten, konkrete Maßnahmen und Ziele festgeschrieben sind. Eine derart geschlossene Kooperation, die in allen Bundesländern vereinbart werden soll, stellt einen ersten wichtigen Schritt in der Umsetzung des Konzeptes dar.

Inhaltlich wird die Zusammenarbeit beispielsweise Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung umfassen, die der hessische Erst- und Zweitligist aus Wiesbaden, mit seiner Leuchtturm-Wirkung für den Volleyballsport unterstützt. Hiermit werden Vereinen in ganz Hessen beispielsweise durch Verlosungen Heimspielbesuche in Wiesbaden ermöglicht, um die jungen sportbegeisterten Mitglieder noch mehr an ihren Sport zu binden und ihnen ihre Idole in der Volleyball Bundesliga näher zu bringen. Aber auch die gemeinsame leistungssportliche Nachwuchsförderung wird in der vereinbarten Kooperation mehr in den Fokus rücken. So sollen beispielsweise durch Unterstützung im Bereich der Talentsichtung, oder auch der gemeinsamen Trainerqualifizierung in der Volleyballregion Wiesbaden Mehrwerte geschaffen werden, um künftig weiterhin auf hohem Niveau junge talentierte Spieler/innen weiterzuentwickeln, und sie in Richtung Landes- und Bundeskader zu qualifizieren.

HVV-Präsident Thomas Petigk, zugleich auch Vizepräsident des Deutschen Volleyball-Verbandes ist sehr stolz, dass sein Verband mit zu den ersten Verbänden zählt, der mit einem seiner Bundesligisten diesen Meilenstein erreicht. „Wiesbaden ist seit Jahrzehnten ein enorm wichtiger Pfeiler in der leistungsorientierten Nachwuchsarbeit in Hessen und strahlt schon jetzt in die ganze Region aus. Mit dem abgeschlossenen Kooperationsvertrag wird nochmals der Wille bekräftigt, gemeinsam weiter in die Zukunft voran zu schreiten.“, stellt Petigk die Bedeutung dieser Kooperation heraus.

Auch VCW-Vorsitzender Detlev Bendel ist zuversichtlich, dass die Zusammenarbeit nicht nur den Volleyballstandort in Wiesbaden eine Weiterentwicklung bringen wird. „Als VCW freuen wir uns, dass wir mit unseren beiden Bundesliga-Mannschaften dazu beitragen können, die Faszination unseres Sports nach außen tragen zu können.“, so Bendel.

Übergeordnete Ziele der Nachwuchskonzeption im Volleyball sind neben der Mitglieder- und Nachwuchsgewinnung, auch die abgestimmte Nachwuchsleistungssportförderung sowie die Vereins- und Strukturentwicklung innerhalb der jeweiligen Landesverbände.

„Mit besonderen Maßnahmen, wie einer Road-Tour unseres Erstligateams, möchten wir mittelfristig Trainingsspiele und -einheiten in ganz Hessen realisieren, um dem weiblichen Volleyball gerade in der Breite zu präsentieren und mit seiner Emotionalität, Dynamik und Internationalität hervorzuheben.“, umreißt Christopher Fetting, Geschäftsführer beim VC Wiesbaden, weitere Inhalte des Kooperationsvertrages. „Unser Merkmal als deutsche Teamsportart Nr. 1 werden wir gemeinsam nach ganz Hessen hinaustragen, um den Volleyballvereinen Vorteile in der Nachwuchsgewinnung bieten zu können.“, schaut Fetting motiviert in die Zukunft.

Für den Standort Wiesbaden, aktuell ein Landesleistungszentrum Volleyball weiblich, bedeutet dies die Weiterentwicklung zum DVV-Stützpunkt. Mit diesem Prädikat verbindet der Deutsche Volleyball-Verband neben Vorgaben zur Trainingshäufigkeit, auch Anforderungen an die sportmedizinische Betreuung, die Unterbringung der Athleten und Athletinnen, aber auch Zusatzangebote im Rahmen der begleitenden schulischen Unterstützung. Diese Vielzahl angestrebter professioneller Rahmenbedingungen wird es möglich machen, vor Ort Spielerinnen für den deutschen Nachwuchsnationalkader auszubilden.

 

Über den Hessischen Volleyballverband
Der Hessische Volleyballverband e.V. (HVV) ist der Dachverband des hessischen Volleyballsports für Hallen- und Beach-Volleyball. Er vertritt rund 410 Mitgliedsvereine und ist damit der elftgrößte hessische Sportfachverband (von 60). In der Spielzeit 2019/2020 haben ca. 1100 Erwachsenen- und Jugendmannschaften (135 Männer-, 226 Frauen- und ca. 700 Jugendmannschaften m/w) am Wettkampfbetrieb in den hessischen Ligen teilgenommen. Darüber hinaus spielten 13 hessische Teams in den Regionalligen Männer und Frauen, acht Mannschaften sind zwischen 3. Liga und 1. Volleyball Bundesliga aktiv. Dazu hat der HVV derzeit rund 2.500 aktive Schiedsrichter für Halle und Beach-Volleyball.
Die größten sportlichen Erfolge im hessischen Volleyball der letzten Jahre sind der Pokalsieg der United Volleys Frankfurt (in der 1. Volleyball Bundesliga Männer) im Jahr 2021 und Vizepokalsiege in den Jahren 2018 und 2013 des VC Wiesbaden (in der 1. Volleyball Bundesliga Frauen). Im Jugendbereich konnten die hessischen Landesauswahlen bei Bundespokalen regelmäßig Platzierungen unter den ersten Sechs erreichen, zuletzt gewannen die Jungen im Bundespokal 2019 die Silbermedaille, die Mädchen beim Bundespokal Süd 2019 die Goldmedaille.
Der HVV arbeitet als gemeinnütziger Verein im Non Profit-Bereich und ist als Vertreter seiner rund 25.000 aktiven Volleyballsportler Mitglied beim Landessportbund Hessen sowie im Deutschen Volleyballverband e.V.

Über den VC Wiesbaden
Der 1. Volleyball-Club Wiesbaden e.V. wurde 1977 gegründet und ist spezialisiert auf Frauen- und Mädchenvolleyball. Die professionelle Damen-Mannschaft ist seit 2004 ohne Unterbrechung in der 1. Volleyball-Bundesliga vertreten und spielt ihre Heimspiele in der Sporthalle am Platz der Deutschen Einheit, im Herzen der hessischen Landeshauptstadt. Die bislang größten sportlichen Erfolge des VC Wiesbaden sind der Einzug in das DVV-Pokalfinale in der Saison 2012/2013 und 2017/2018 sowie die Deutsche Vizemeisterschaft in der Saison 2009/2010. Auch die erfolgreiche Nachwuchsarbeit ist Teil des VCW. Aktuell bestehen über 30 Nachwuchs-Teams, die in den vergangenen Jahren zahlreiche Titel bei überregionalen Volleyball-Meisterschaften sowie im Beachvolleyball erkämpften. Als Auszeichnung dafür erhielt der VC Wiesbaden im Jahr 2016 das „Grüne Band“ des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). 
Der VC Wiesbaden ist Lizenzgeber der unabhängigen VC Wiesbaden Spielbetriebs GmbH, die die Erstliga-Mannschaft stellt. Der Verein ist zudem Mitglied der Volleyball Bundesliga (www.volleyball-bundesliga.de) sowie des Hessischen Volleyballverbands (www.hessen-volley.de).

Breitensport im VCW

Der VCW, das bedeutet für die Wiesbadener meist 1. Bundesliga oder 2. Bundesliga und weitere tolle Damenteams. Viele in Wiesbaden wissen auch, dass der VCW eine herausragende Jugendarbeit leistet, regelmäßig bei regionalen und überregionalen Meisterschaften Erfolge feiern kann.

Weniger bekannt ist, dass wir auch ein Breitensportverein sind. Maximal waren es einmal 6 Hobbygruppen, zuletzt immer noch 4 Gruppen, in denen Spielerinnen und Spieler (männliche Sportler im VCW!) ihrem Lieblingssport nachgehen. 2 Erwachsenenteams spielen am Mittwoch- und Donnerstagabend in der Schumannschule. Beide Gruppen sind so gut besucht, dass wir überlegen, eine weitere Gruppe zu starten.

Dazu kamen 2 Gruppen mit jugendlichen Spielern. Leider hat sich die Freitags-Gruppe zuletzt fast völlig aufgelöst. Nach den Sommerferien wollen wir mit ganz jungen Spielern (10-12 Jahre) einen Neuanfang starten. Die 2. Jugend-Hobbygruppe trainiert am Dienstagabend mit etwas älteren Jugendspielern (13-20 Jahre). Mit neuem Trainer Haiko Kuckro gibt es neuen Schwung, die Stimmung im Training stimmt und das Niveau für eine Hobbygruppe stark. Aber wir suchen für diese Gruppe noch weitere Spielerinnen.

Wer Lust hat, in einer der Gruppen mitzumachen, wendet sich bitte an unseren Beauftragten für den Breitensport Jürgen Nake (Tel. 0151-19694317).

Nachruf: VCW trauert um den Gründungsvorsitzenden Rigoberth Falk

Falk rigoberth swMinisterialrat a.D. Rigobert Falk ist am 27. Mai 2020,
im Alter von 81 Jahren, verstorben. 

Er war in den Jahren 1977 bis 1983 der 1.Vorsitzende des VC Wiesbaden, somit der Gründungsvorsitzende des VCW.
Zusammen mit dem ersten Geschäftsführer Stefan Wolfermann führte der Ur-Dotzheimer unseren Verein, in der naturgemäß turbulenten und schwierigen Gründungszeit sehr erfolgreich.

Die Klärung der Vereinsorganisation, Übergangsregelungen, Besorgung von Hallenzeiten, Spielmaterial und Ausrüstung, all das ist in einem neu gegründeten Verein eine besondere Herausforderung. Trotz kleinem Etat konnten die Anfangsprobleme gemeistert werden und es folgten tolle sportliche Erfolge. Gleich in der 1. Saison stiegen die 1. Herren des VCW in die 2. Bundesliga auf, die Mannschaft Damen 1 konnte die Klasse in der damaligen 1. Bundesliga halten. Unsere Damen 2 spielte in den Folgejahren zwischen Regional- und Oberliga. Damit etablierte sich der VCW recht schnell, er war mit seinen beiden ersten Teams - kombiniert betrachtet – über Jahre hinweg der Verein mit den höchstklassigen Mannschaften im gesamten deutschen Volleyball. Höhepunkt war in der Amtszeit von Rigobert Falk wohl die Saison 1979/80, in der die Damen 1 Vierter in der 1. Bundesliga wurde, und unsere Herren 1 lange um den Aufstieg in die 1.Bundesliga kämpften.

Rigoberth Falk hat mit seinem Engagement in diesen Jahren mitgeholfen, den Grundstein für die Entwicklung des VCW zu legen und sich damit um den Wiesbadener Volleyball mehr als verdient gemacht. Der VC Wiesbaden wird ihm ein ehrenvolles Andenken bewahren.

Seinen Angehörigen gilt unser tiefes Mitgefühl!

Ruhe in Frieden!

Teilnahmebedingungen für das Trikot-Roulette 2020

Die VC Wiesbaden Spielbetriebs GmbH, Kleine Schwalbacher Straße 7, 65183 Wiesbaden (nachfolgend „Veranstalter“ oder „VCW“) führt auf der Facebook-Seite de-de.facebook.com/vcwiesbaden bzw. auf der Internetseite www.vc-wiesbaden.de das Gewinnspiel „Trikot-Roulette“ (nachfolgend „Aktion“) in Kooperation mit der Spielbank Wiesbaden durch.

Für die Teilnahme an der Aktion gelten ausschließlich die nachstehenden Teilnahmebedingungen.

§ 1 Teilnahme

(1) Die Teilnahme an der Aktion ist kostenlos und unabhängig von dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Mit der Teilnahme am Schätzspiel akzeptiert der Benutzer diese Teilnahmebedingungen.

(2) Teilnahmeberechtigt sind nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz im Bereich der Bundesrepublik Deutschland haben.

(3) Mitarbeiter des Veranstalters, deren Angehörige und Lebenspartner sind von der Teilnahme am Tippspiel ausgeschlossen.

§ 2 Durchführung

(1) Das Gewinnspiel beginnt am 25.07.2020 und endet am 02.08.2020. Es läuft über drei Runden. Eine Runde dauert jeweils ungefähr drei Tage.

(2) Um teilzunehmen, gibt der Teilnehmer seinen Tipp unter dem dazugehörigen Gewinnspiel-Facebookpost auf der Facebook-Fanpage des VC Wiesbaden (www.facebook.com/vcwiesbaden) ab. Pro Person ist nur ein Tipp pro Runde erlaubt.

(3) Ein Gewinner wird unter allen richtigen Einsendern einer Tippspiel-Runde ausgelost. Ein weiterer Gewinner wird aus allen richtigen Einsendern, aller drei Runden, ausgelost. 

(4) Die Gewinner werden individuell per Facebook-Nachricht benachrichtigt. Um seinen Preis zu erhalten, muss der Teilnehmer innerhalb von 48 Stunden auf die Gewinnbenachrichtigung dem Veranstalter antworten. Andernfalls ist der VCW berechtigt, einen neuen Gewinner gemäß Auswahl zu bestimmen.

(5) Tippabgaben, die nicht über den vorgesehenen Weg (siehe Absatz 2) eingereicht werden, können nicht zur Teilnahme berücksichtigt werden.

§ 3 Nutzungsrecht, Freistellung und Verantwortlichkeit

(1) Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die von den Teilnehmern bereitgestellten Inhalte (z.B. Bilder) und Informationen auf potenzielle Verletzungen der Rechte Dritter zu überprüfen. Der Veranstalter ist jedoch berechtigt, Inhalte abzulehnen, wenn sie nach seiner sachgerechten Einschätzung rechtswidrig sind oder gegen die guten Sitten verstoßen.

(2) Die Teilnehmer stellen den Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der den Teilnehmern bereitgestellten Inhalte entstanden sind. Sie erklären sich bereit, den Veranstalter in jeder zumutbaren Form bei der Abwehr dieser Ansprüche zu unterstützen.

§ 4 Preise (nur während des Aktionszeitraums gemäß § 2)

(1) Die Gewinnerauswahl erfolgt unter den Teilnehmern, die sich während des Aktionszeitraums (s. § 2 (1)) für den Preis registrieren und die Gewinnfrage richtig beantwortet haben. Verlost wird jener bei der jeweiligen Tippfrage angegebene Preis, den der VCW nach freiem Ermessen bestimmen darf. Der Gewinn wird, sofern nicht anders angegeben, ausgelost.

(2) Die Gewinnerauswahl erfolgt durch den VCW innerhalb des im Bereich des im Facebook-Post angegebenen Zeitraums.

(3) Des Weiteren nehmen alle Teilnehmer an einer einzelnen Verlosungs-Aktion zusätzlich teil. Dieses zusätzliche Gewinnspiel endet am 02.08.2020. Hierbei wird unter allen richtigen Einsendern aller Runden einmalig verlost: Ein Gutschein der Spielbank Wiesbaden mit freien Eintritt, Begrüßungsdrink und einen Startkapital von insgesamt 50,- Euro für zwei Personen. Der Gewinn wird ausgelost.

(4) Eine Barauszahlung der Preise ist nicht möglich. Der Gewinn kann nicht getauscht werden und ist nicht übertragbar.

(5) Der Ausgang des Gewinnspiels ist nicht von dem Erwerb von Produkten abhängig.

§ 5 Keine Beziehung zu Facebook

Diese Aktion steht in keiner Verbindung zu Facebook oder sonstigen dritten Anbietern und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der von dem Teilnehmer bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, sondern der Veranstalter. Fragen, Kommentare oder Beschwerden zu diesem Gewinnspiel sind nicht an Facebook zu richten, sondern an den Veranstalter.

§ 6 Datenschutz

(1) Die bei diesem Gewinnspiel von Ihnen gemachten Angaben werden vom VCW nach der Beendigung des Gewinnspieles nicht gespeichert und nicht zum Zwecke der Werbung für eigene Produkte genutzt. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt.

(2) Die Kontaktinformationen, die der Teilnehmer bei der Registrierung angibt, werden ausschließlich zur Durchführung des Spiels und zur Benachrichtigung der Gewinner verwendet.

§ 7 Haftung / Gewährleistung

(1) Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme an der Gewinnspiel-Aktion.

(2) Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für technische oder sonstige Störungen, z.B. durch den Ausfall des Netzwerks, der Website, des Computers etc., die eine Teilnahme an der Aktion unmöglich machen. Aufgrund des Stands der Technik kann eine fehlerfreie und/oder ununterbrochene Verfügbarkeit nicht gewährleistet werden. Der Veranstalter haftet daher weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Gewinnspiels noch für technische und elektronische Fehler während der Teilnahme, bemüht sich jedoch, derartige Störungen zu begrenzen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für auf Datenverlust basierenden Schaden, der bei sachgemäßer Datensicherung durch den Teilnehmer nicht eingetreten wäre. Eine solche liegt bei einer regelmäßigen Datensicherung vor, die die Wiederherstellung der Daten mit vertretbarem Aufwand ermöglicht. Die Haftung des Veranstalters für den Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei sachgemäßer Datensicherung eingetreten wäre.

(3) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet der VCW lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. „Kardinalpflicht“, d.h. eine solche Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) durch VCW oder einen seiner Erfüllungsgehilfen (z.B. dem Zustelldienst) beruhen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt; unbeschränkt bleibt darüber hinaus die Haftung für das arglistige Verschweigen eines Mangels sowie für eine ausdrücklich garantierte Beschaffenheit und im Falle von Personenschäden.

(4) Sofern der Veranstalter leicht fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

§ 8 Abbruch der Aktion

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Aktion zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung aus wichtigem Grund abzubrechen. Ein Abbruch aus wichtigem Grund darf insbesondere dann erfolgen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion aus technischen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter bestehen. Zu den wichtigen Gründen zählen auch technische Probleme, Regeländerungen oder Entscheidungen durch Plattformen wie Facebook, sofern das Gewinnspiel auf oder in Zusammenhang mit ihnen veranstaltet wird.

§ 9 Ausschluss von der Teilnahme

Im Falle des Verstoßes gegen diese Teilnahmebedingungen oder der unrechtmäßigen Beeinflussung des Gewinnspiels, bspw. durch Manipulation der Technik, behält der Veranstalter sich ausdrücklich das Recht vor, die betreffenden Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen und Gewinne von diesen zurückzufordern.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sind, wird die Wirksamkeit des Vertrages sowie der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Bestimmung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der weg- gefallenen Bestimmung am nächsten kommt.

(3) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 


 

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